Vorsorge und Versicherung

Wir beraten Sie kontinuierlich, vertrauensvoll und persönlich.

Sie kommen mit Ihren Fragen zu uns, und wir analysieren Ihre aktuelle Vorsorge- und Versicherungssituation und Ihre Bedürfnisse: ob Sie nun den Erwerb einer Liegenschaft planen, den Schritt in die berufliche Selbständigkeit wagen oder Ihre Familie absichern wollen. Wir schlagen Ihnen Wege und Instrumente vor, die zu Ihnen passen und mit denen Sie sich sicher fühlen können.

mehr
Ihr Vertrauen ist bei uns gut aufgehoben. Wir hören uns sehr sorgfältig an, worum es Ihnen geht. Das ist das A und O. Ihre Themen und Fragen sind beispielsweise:

  • bin ich ausreichend versichert bei Erwerbsunfähigkeit?
  • sind mein Partner, meine Kinder ausreichend versichert im Todesfall?
  • welche Versicherungen sind nötig beim Schritt in die Selbständigkeit? 
  • sind Geschäftspartner abzusichern? Wie?
  • sind Hypotheken oder Kredite abzusichern?
  • wie nutze ich Steuerprivilegien der Säulen 3a und 3b?
  • welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, welche notwendig, welche Luxus?

Wir sind niemandem verpflichtet, ausser unseren Werten. Das garantiert Ihnen unsere Unabhängigkeit und eine Beratung ganz in Ihrem Sinne und Interesse.

Villars & Villars AG ist registriert als unabhängige, ungebundene Vermittlerin bei der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV).

Finanzplanung

Wir sind erfahren, unabhängig und effizient.

Eine sinnvolle Finanzplanung ist wichtig für Ihre Lebensplanung. Sie muss übersichtlich und gut verständlich sein. Und die Beratung vor allem unabhängig! Sie brauchen eine neutrale Anlaufstelle – jemanden, der Ihre Wünsche versteht und aufnehmen will. Jemanden, der sich mit finanziellen Weichenstellungen auskennt und Ihnen hilft, sinnvolle strategische Entscheidungen zu treffen.

mehr
Finanzplanung hat mit Vorsorge und Lebensrisiken ebenso zu tun wie mit Fragen zu Vermögen, Steuern und Recht oder Hypotheken, Nachlass und Ehevertrag. Es kann in der Finanzplanung aber auch um Liquidität, Investitionen oder den optimalen Grad von Verschuldung gehen. Oder um Ihre Pensionierung.

Wir reduzieren für Sie komplexe Sachverhalte auf das Wesentliche, immer wieder. Und wir erfassen dabei alle für Sie wichtigen Bereiche: Ihre Familienverhältnisse, Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihre Zukunftspläne. Aufgrund der Analyse Ihrer Wünsche und Möglichkeiten, erstellen wir einen konkreten Massnahmenkatalog und begleiten Sie bei dessen Umsetzung.

Da wir weder einer Bank noch einer Versicherung verpflichtet sind, denken wir immer in Ihrem Sinn. Sie und Ihre Bedürfnisse sind uns das Wichtigste. Sie und Ihre Fragen stehen im Vordergrund. Das ist letztlich unser Erfolgsgeheimnis. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, bieten Ihnen damit Orientierung und Beratung. Damit Sie sich für sinnvolle Massnahmen entscheiden können.

 

Anlageberatung

Kapital umsichtig bewirtschaften

In der Anlageberatung fokussieren wir auf Werterhaltung und kontinuierlichen Vermögensaufbau. Wir sind erfahren, kompetent und gehen systematisch vor. So entwickeln wir für Sie Ihre persönliche Anlagestrategie mit individuellen Ertrags- und Risikoprofil. Und wir stehen Ihnen gerne für eine Zweitmeinung zur Verfügung.


mehr

Die Basis unserer Arbeit als Anlageberater sind schriftlich formulierte Anlagekriterien. Gemeinsam suchen wir passende Wege, um Ihre Wünsche und Ziele aufeinander abzustimmen. Dazu gehört selbstverständlich eine regelmässige Information über die Entwicklung Ihrer Anlagen.

Wir stehen Ihnen für eine Depotbeurteilung auch für eine Zweitmeinung zur Verfügung. Das heisst, wir  prüfen, ob Ihr Vermögen bereits – oder nach wie vor – in Ihrem Sinne angelegt ist.

Unser Engagement für Sie ist umsichtig und auf Sie und Ihre persönlichen Bedürfnisse und Verhältnisse ausgerichtet. Als neutraler Partner begleiten wir Sie durch verschiedene Lebensphasen.

Maurice Villars, zuständige Person für die Anlageberatung, ist im Beraterregister RegFix eingetragen.
Mitglied Ombudsstelle Finanzdienstleister OFDL

 

Nachlassplanung und Vorsorgeauftrag

Selbstbestimmung

Eine umfassende Nachlassplanung ist wichtig für Sie und Ihre Nachkommen. Sie möchten wissen, was für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Sie sprechen mit uns über Ihr Testament, Ehe-/Partnervertrag, Erbvertrag, Schenkung und Willensvollstrecker.

Mit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts haben Sie die Möglichkeit, für den Fall einer medizinisch definierten Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen zu treffen (ZGB 363). Wir unterstützen Sie bei der Formulierung eines korrekten Vorsorgevertrages und beim Aufsetzen der Patientenverfügung.

über uns

Wir stehen mit unserem Namen und unserem Können vor Ihnen – und für Sie ein.

Seit 1995 beraten und betreuen wir Privatkunden und Selbständigerwerbende in den Bereichen Finanzplanung, Vorsorge und Vermögen. Villars & Villars AG ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Zumikon. Es liegt uns viel an Respekt und Verantwortung, Nachhaltigkeit und Qualität.


mehr

Oft beginnt eine langjährige Zusammenarbeit mit einer konkreten Frage oder einer spezifischen Aufgabenstellung. Daraus wird mit der Zeit mehr und eine umfassende Beratung und Betreuung. Manchmal bleibt es auch bei dem einen, ursprünglichen Bereich. Einen grossen Teil Ihrer Bedürfnisse können wir selber abdecken. Für Spezialgebiete greifen wir gerne auf unser erprobtes Netzwerk zurück mit Spezialistinnen und Spezialisten aus den Bereichen Steuerberatung, Treuhand, Anwaltskanzlei, Notariat, Immobilien etc.

Maurice Villars

hat das Unternehmen 1995 gegründet. Er ist ausgebildeter Vorsorgeberater und Finanzplaner mit Eidg. Fachausweis. Geboren 1958, Vater dreier erwachsener Söhne. In seiner Freizeit findet er gerne glänzende Kristalle im Hochgebirge oder steht in seiner Steinschleif-Werkstatt, er reist und kocht gerne, interessiert sich für Geschichte und zeitgenössische Fotografie. Er mag es, geschätzte Menschen zu beschenken und auf einer spanischen Autobahn in der Abenddämmerung Miles Davis zu hören. Und seinen kurzen Arbeitsweg mag er auch. Ausserdem schätzt Maurice Villars Menschen die Heiterkeit ausstrahlen, die ihren Job excellent machen und Geschichten erzählen können.

Silvia Villars

ist seit 1998 selbständige Vermögens- und Vorsorgeberaterin. Sie war ursprünglich Buchhändlerin, hat Pädagogik in Wien studiert und war als Vorsorgeberaterin und Kundenberaterin für Anlagekunden tätig, bevor sie sich selbständig machte. Dazu kamen Weiterbildungen im Finanzbereich, Marketing und Psychologie und ein intensives Engagement als Präsidentin im Verband Frauen-Unternehmen. Sie ist 1961 geboren und Mutter des gemeinsamen erwachsenen Sohnes Pablo. Silvia Villars mag Poesie und inspiriertes Schreiben, ihren Garten zu allen Jahreszeiten, Zürich und den Zürichsee, Inselferien, Tai Chi und das Museum Rietberg. Sie vernetzt und fördert gerne Menschen und Talente. Sie schätzt Menschen, die authentisch sind, sorgfältig arbeiten, die eigenständig und achtsam im Umgang mit sich selber sind. Und sie mag die Natur.

Wir sind als Persönlichkeiten eigenständig, direkt und unkompliziert. Und wir arbeiten solide, versiert, flexibel und offen. Anstand und Wertschätzung sind uns wichtig.

ZinsLetter

Mit unserem ZinsLetter informieren wir Sie regelmässig.

Zinsen sind die Leihgebühren für Kapital. Die Höhe des Zinses wird zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer vereinbart. Je höher die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls, desto höher sind die Zinsen. Bei gesicherten Darlehen wie Hypotheken sind die Zinsen tief, für ungesicherte wie Konsumkredite, ist der Zinssatz entsprechend höher.


mehr

Weitere Faktoren für die Höhe von Zinsen sind das konjunkturelle Umfeld und die Inflationsrate. Sinkende Zinsen erhöhen den Wert eines bestehenden Obligationenportfolios und umgekehrt. In einer Tiefzinsphase sind Festhypotheken attraktiv, beim Kauf von langlaufenden Obligationen sollte man sich in diesen Perioden eher zurückhalten.

Für die Korrelation zwischen Zinsveränderung und Wertveränderung eines Obligationenportfolios kann folgende Faustregel angewendet werden: Durchschnittliche Restlaufzeit eines Obligationenportfolios multipliziert mit Zinsveränderung mal -1 = Wertveränderung der Position.

Beispiel: Ausgangslage ist ein Obligationenportfolio mit Wert 100'000.- CHF, die Restlaufzeit der Obligationen beträgt 5 Jahre. Eine allgemeine Zinserhöhung um 0.50% führt zu einer Wertveränderung von -2.50% (5x 0.50% x -1) oder -2'500.- CHF, d.h. Depotwert nach Zinserhöhung = 97'500.- CHF.

Glossar

AHV

Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems und wurde 1948 in Kraft gesetzt. Obligatorisch versichert sind alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV erbringt Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall und zahlt Altersrenten, für Frauen ab Alter 64 und für Männer ab Alter 65.

Anleihe

Festverzinsliches Wertpapier, auch Obligation oder Bond genannt. Der Käufer der Anleihe erhält als Gegenleistung für die Überlassung des Geldes während der Laufzeit den in der Anleihe verbrieften Zins. I.d.R. schwanken die Obligationenpreise weniger als die Aktienpreise. Bei stark steigenden Zinsen und langer Laufzeit oder stark fallender Bonität des Schuldners sind jedoch auch bei Anleihen grosse Preisschwankungen möglich. Will eine Gesellschaft oder ein Land am Kapitalmarkt eine Anleihe platzieren, lässt sie sich im Vorfeld durch eine Ratingagentur bewerten (s. Rating). Obligationen werden allgemein zu den defensiven Anlageinstrumenten gezählt. Bei einem Firmenkonkurs werden die Forderungen der Obligationäre vor denjenigen der Aktionäre bedient.

BIP

Abkürzung für Bruttoinlandprodukt. Gesamtwert aller in einem Land erbrachten Dienstleistungen und hergestellten Waren.

BSV

Das Bundesamt für Sozialversicherungen ist zuständig für AHV, IV, Pensionskassen, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung und Kranken- und Unfallversicherungen.

BVG

Abkürzung für Berufliches Vorsorge Gesetz. Am 1.1.1985 in Kraft getreten, wird laufend angepasst. Leistungen werden i.d.R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert. Versichert sind Todesfall und Invalidität, gleichzeitig wird ein Alterskapital gebildet, das bei der Pensionierung bezogen werden kann (als Rente und/oder Kapital).

Call Option

Recht, innert vordefinierter Periode zu einem im Voraus festgelegten Preis ein Wertpapier zu erwerben. Der Käufer von Call Optionen spekuliert auf (stark) steigende Kurse, der Optionsverkäufer als Gegenpartei erwartet hingegen eher sinkende Kurse oder eine Seitwärtsbewegung. Der Optionsverkäufer besitzt in vielen Fällen das Wertpapier. Der Käufer zahlt eine Optionsprämie, der Verkäufer erhält eine Optionsprämie. Statistisch gesehen verdienen Optionsverkäufer öfters und mehr als Optionskäufer (vielfach Kleinspekulanten). Das Kaufen von Call Optionen ist sehr risikoreich. Entspricht die Kursentwicklung aber dem prognostizierten Verlauf, kann innert kurzer Zeit der Einsatz vermehrt werden.

Coupon

Zinszahlung für eine Anleihe.

Deflation

Wirtschaftsumfeld mit fallenden Konsumentenpreisen, sinkenden Löhnen und steigender Arbeitslosigkeit.

Depot

Als Depot gelten die bei einer Bank zur Verwahrung und Verwaltung deponierten Wertschriften wie Aktien und Obligationen. Mit den in Rechnung gestellten Depotgebühren erstellt die Bank regelmässig Depotauszüge, kassiert Dividenden- und Couponauszahlungen ein, lädt zu Aktionärsversammlungen ein etc. Grosse Publikumsgesellschaften bieten ihren Aktionären für die eigenen Titel Gratisdepots an.

Derivat

Entstammt dem lateinischen Wort derivare = ableiten. In der Finanzindustrie versteht man unter einem Derivat ein Finanzinstrument, dessen Kurs vom Preis anderer Produkte abhängt oder davon abgeleitet wird. Vielfach wird ein Derivat mit einer Hebelwirkung ausgestattet.

Dividende

Ausschüttung an die Aktionäre aus dem Gewinn. Die Höhe der Dividende wird an der Generalversammlung der Aktionäre beschlossen. Zudem wird die Dividende nicht in dem Jahr ausgeschüttet, in dem der Reingewinn zustande kam, sondern erst kurz nach der Generalversammlung im darauf folgenden Jahr (meistens Periode März-Mai).

Eigenmittel

Sicherheitspolster eines Unternehmens, das sich aus dem Eigenkapital und dem angesparten Gewinn zusammensetzt.

EZB

Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt ist zuständig für die Überwachung des Bankensystems und Regulierung der Geldmenge des EURO Raums.

FED

Abkürzung für Federal Reserve, die US-Amerikanische Zentralbank.

Finanzplanung

Die persönliche Finanzplanung ist wichtiger Bestandteil der Lebensplanung. Dabei werden fliessende Zusammenhänge von Vorsorge und Lebensrisiken, Vermögen, Steuer und Recht analysiert und auf die finanziellen Lebensziele abgestimmt. Eine Planung soll übersichtlich und gut verständlich sein, sie soll den IST Zustand aufzeigen und Schwachpunkte aufdecken, um dann in Ruhe sinnvolle Massnahmen einzuleiten.
Themen und Instrumente einer umfassenden Finanzplanung sind:

Vorsorge:
AHV/IV, BVG, Säule 3a und 3b
Vermögen: Sparen und Vermögensaufbau, Anlagekonzept: Werterhaltung und/oder Wachstum
Budget:
Einnahmen und Ausgabenplan, Liquidität und Investitionen
Liegenschaft: Optimaler Verschuldungsgrad, Hypotheken Planung
Steuern: Steuerarten und Steuerplanung
Recht: Nachlassplanung, Testament, Ehevertrag, Konkubinatsvertrag, Willensvollstrecker

FINMA

Finanzmarktaufsicht. Der Behörde unterstehen die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei.

Gewinn

Das Ziel einer wirtschaftlichen Unternehmung ist Gewinne zu erzielen. Konstante und stabile Erfolge führen langfristig zu Kurssteigerungen, zusätzlich entschädigen Dividenden den Kapitaleinsatz der Aktionäre.

Haftpflichtversicherung

Wichtige und günstige Versicherung. Deckt Schäden, die versehentlich Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig, die Fahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Hypothek

Der Kreditnehmer tritt Rechte an seiner Immobilie ab, dafür bekommt er einen Kredit. Der Kreditgeber erhält zur Sicherheit einen Schuldbrief, damit hat er das Recht, bei Nichtbezahlung der Hypothekarzinsen die Immobilie zu verwerten.

Inflation

Konjunkturzyklus mit steigenden Preisen und steigenden Löhnen. Die Messung erfolgt über die Preisentwicklung eines Warenkorbes (Wohnen, Nahrungsmittel, Verkehr, Kultur etc.) Kein exakter Wert. 1973 betrug die Inflation in der Schweiz 12%. Hauptpreistreiber war der stark steigende Erdölpreis. Seit 1991 (6%) sinkt die Inflationsrate in der Schweiz kontinuierlich (2011: -0.45%).

Kaskoversicherung

Für Motorfahrzeuge, deckt Schäden am eigenen Fahrzeug.

Lebensversicherung

Bereits die Römer nutzten für die Familienvorsorge die Vorteile von Lebensversicherungen. Moderne Policen versichern i.d.R. die Risiken Tod, Invalidität, Langlebigkeit und Vermögensbildung. Der Absicherungsbedarf, die Summe, die begünstigte Person und die Laufzeit können bedarfsgerecht  definiert werden. In der Schweiz können Verträge als steuerbegünstigte 3a oder 3b Policen abgeschlossen werden.

Nasdaq 100

Index der 100 wichtigsten US Unternehmungen aus dem Technologiebereich.

Nachlassplanung

Lieber vorzeitig den Nachlass ordnen und planen, das erspart den Erben viel Ärger, Zeit und administrativen Aufwand. Wichtige Gestaltungselemente sind: Testament, Ehevertrag, Konkubinatsvertrag, Erbvertrag, Willensvollstrecker.

Obligationenfonds

Anlagefonds, der sein Vermögen in Obligationen und Wandelobligationen investiert.

Pensionsplanung

Auf die anstehende Pensionierung hin durchgeführte Finanzplanung. Sinnvoll ab Alter 55 bis 60. Primäres Ziel der Planung besteht darin, die zu erwartenden Kapitalströme wie Renten, Wertschriftenerträge, Mietzinseinnahmen etc. mit den geplanten Lebensstandard abzugleichen und dafür sinnvolle Massnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig ermöglicht eine frühzeitige Planung wichtige Steueroptimierungen.

Police

Der Versicherungsvertrag kommt mit der Ausstellung der Police zustande. Das Dokument enthält die versicherten Leistungen, die Laufzeit und Prämien. Die Details sind in den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) sowie in den allenfalls dazugehörigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice.

Quantitative Easing

Massnahmen der Zentralbank zur Stimulierung der Wirtschaft. Im Rahmen der expansiven Geldpolitik kann die Zentralbank am Kapitalmarkt Staatsanleihen oder Hypothekaranleihen aufkaufen. Dadurch kann sie die Zinsen tief halten, was die Finanzierungskosten für Banken, Unternehmen und Hauseigentümer senkt.

Rating

Qualitätsbewertung eines Schuldners oder eines Schuldpapiers. Die führenden Ratingagenturen sind Standard & Poor's, Fitch und Moody's. Bewertungsauftrag und Finanzierung erfolgt durch den Schuldner. Je besser die Bewertung (Bonität), desto günstiger kann der Schuldner am Markt Geld aufnehmen.

Rezession

Kein exakter Messwert. Mehrheitlich wird diese Formulierung bei einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) über mehr als 2 Quartale verwendet. In Rezessionsperioden beklagen Unternehmen einen schleppenden Geschäftsgang, Geschäfte verzeichnen Umsatzrückgang und Arbeitnehmer befürchten Entlassungen. Die Unternehmen halten sich mit Investitionen zurück, die Konsumausgaben der Privathaushalte sinken und es wird gespart.

Risikoverteilung

Auch Diversifikation genannt. Breite Streuung der Kapitalanlagen zum Zweck grösstmöglicher Sicherheit gegen Verlustrisiken, Gegenmassnahme zu "Klumpenrisiko".

SMI Index

Abkürzung für Swiss Market Index. Der Index bildet die Marktentwicklung der 20 grössten Schweizer Publikumsgesellschaften ab, allfällige Dividenden sind im SMI nicht berücksichtigt. Die Gewichtung basiert auf der Marktkapitalisierung der jeweiligen Gesellschaften. Nestlé ist aktuell mit rund 24% die grösste Position, es folgt Novartis 19%, Roche15%. Durch die Schwerpunkte Nahrungsmittel und Pharma zählt der SMI heute zu den defensivsten Aktienindizes. Auf den SMI entfallen rund 85% der Gesamtkapitalisierung des Schweizer Aktienmarktes.

SNB

Abkürzung für Schweizerische Nationalbank. Sie steuert die Geldmenge und beeinflusst bei Bedarf den Devisenkurs.

Todesfallkapital

Bestandteil einer Lebensversicherung, im Todesfall der versicherten Person erhält die begünstige Person das versicherte Kapital ausbezahlt. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt unmittelbar und ist unabhängig vom laufenden Erbschaftsverfahren.

Vermögensverwaltung

Auf der Basis von vereinbarten und schriftlich formulierten Anlagekriterien investiert und überwacht der Vermögensverwalter selbständig das ihm anvertraute Vermögen. Er kontrolliert die Bankabrechnungen und informiert den Kunden regelmässig über die Depotentwicklung und die Depotaufteilung.

Vermögensverwaltungsgebühren

Vom Vermögensverwalter dem Kunden in Rechnung gestellter Aufwand. Ist i.d.R. abhängig vom verwalteten Vermögen und/oder an eine Performance gebunden.

Vorsorge

Finanzielle Vorkehrungen ergreifen, um sich und Familie/Partnerschaft gegen Risiken wie Invalidität, Todesfall und Langlebigkeit abzusichern. Die Schweiz besitzt ein weit entwickeltes System, das auf 3 Säulen basiert.
1. Säule = AHV/IV
2. Säule = Berufliche Vorsorge
3. Säule = freiwillige Vorsorge als 3a oder 3b
Mittels Vorsorgeanalyse werden die aktuellen Leistungen der 3 Säulen aufgezeigt und allfällige Lücken festgestellt.

Währungsreserven

Fremdwährungsguthaben einer Zentralbank.

Wertschriften

Gemeint sind Aktien, Obligationen, Anlagefonds etc. Ursprünglich bedeutete der Begriff, dass es sich um ein Schriftstück handelt, in welchem ein Vermögens- oder Geldwert oder ein sonstiges Recht verbrieft ist. Heute werden Wertschriften selten mehr gedruckt, es handelt sich meistens um Buchungsposten.

WEF

Wohneigentumsförderung mit Guthaben aus der 2. Säule. Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Nach neusten Beschlüssen wird das bezogene Kapital nur noch teilweise als Eigenmittel für den Kauf akzeptiert. WEF-Bezüge können auch als Optimierungsmassnahmen für die Reduktion der Kapitalbezugssteuer eingesetzt werden. Sinnvoll ist eine abgestimmte Planung mit gestaffelten Bezügen vor der Pensionierung.

Willensvollstrecker

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker wird im Testament oder Erbvertrag aufgeführt. Sinnvoll ist die Wahl einer Person (oder Firma), die mit der Materie und idealerweise auch über die finanzielle und familiäre Situation des Erblassers vertraut ist.
Im Todesfall kümmert sich der Willensvollstrecker um den ordentlichen Ablauf der Erbteilung. Dazu gehören: Erstellung eines Inventars, Begleichung von Rechnungen, Eintreiben von Forderungen, Kontakt mit den Erben, Steuerämtern, Banken, Versicherungen, Amtsstellen etc. Er verfasst den Erbteilungsvertrag im Sinne des Erblassers und überwacht den Ablauf bis zur erfüllten Erbteilung. Sein Honorar wird aus der Erbmasse bezahlt und wird i.d.R. nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.

 

seit 1995